Weiterstadt-Braunshardt Bebauungsplan
Um dem knappen Baulandangebot entgegenzuwirken, sollte eine bislang planungsrechtlich als Kleingarten festgesetzte Fläche in Baugrundstücke umgewandelt werden. Diese wurden einst im Baugebiet ausgewiesen, da die damals geltenden Schallschutz-Verordnungen einen Bebauung nicht erlaubte. Durch neue Vorgaben und technischen Möglichkeiten ist eine Bebauung dieser Flächen, die in den letzten Jahren überwiegend nicht gärtnerisch genutzt wurden und entsprechend Brach lagen, nun möglich. Aus diesem Grund unterstützte die Stadt die Initiative der Eigentümergemeinschaft einer der Teilflächen und schaffte die Verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für eine B-Plan-Änderung. In enger Abstimmung mit den Auftraggeber*innen und der Stadt entstand somit Baurecht für bis zu 6 Doppelhaus-Hälften mit bis zu 12 Wohneinheiten. Das Verfahren wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Zur Überprüfung, dass mit der Umwandlung der Gartengrundstücke nicht gegen Artenschutz-Gesetze verstößt, wurde eine Artenschutz-Untersuchung mit anschließender Überprüfung eines möglichen Vorkommens der Zauneidechse durchgeführt. Des Weiteren wurde für die gegenüberliegende Pumpstation das Thema Geruch sowie für die naheliegende Bahnstrecke das Thema Schall gutachterlich untersucht.