Alsbach-Hähnlein Bebauungsplan

„Nördlich der Spießgasse II mit KiTa“ sowie 18. Änderung des Flächennutzungsplans „Nördlich der Spießgasse“

Um den politischen Beschluss – die KiTa in der Spießgasse nun doch nicht zugunsten von Wohngrundstücken an einem anderen Ort neu zu errichten – umzusetzen, wurde eine Änderung des Bebauungsplans notwendig, da dieser schon entsprechende Festsetzungen erhielt. Während der Erschließung und Entwicklung des Baugebiets sind zudem Themen zutage getreten, die zu einer gerichtlichen Überprüfung des B-Plans im Zuge eines Normenkontrollverfahren führte. Um das Baurecht der mittlerweile er-
schlossenen Baugrundstücke zu sichern, wurde der Bebauungsplan „Nördlich der Spießgasse II mit KiTa“ aufgestellt und der bisherige Bebauungsplan „Nördlich der
Spießgasse II“ im Zuge dieser Neuaufstellung aufgehoben.
Durch die besondere rechtliche Situation (Aufstellung des ursprünglichen B-Plans nach §§ 13 a & 13 b ohne Umweltbericht), der parallel laufenden gerichtlichen Prüfung des Ursprungs-Bebauungsplans sowie der großen Vielfalt an zu heilenden Themen, mussten bei der Neuaufstellung im Regelverfahren mit Umweltbericht viele bereits als abgeschlossen geglaubte Themen neu aufgerollt, geprüft und begründet werden. Ebenso spielte die rechtliche Sondersituation mit dem befristeten § 13 b BauGB sowie der mögliche Fall, dass das Gericht den Ursprungs-B-Plan als nichtig erklärt, eine große Rolle. Da der FNP im Zuge der Aufstellung des Ursprungs-B-Plans nicht im Zuge der Berichtigung angepasst wurden, wurde die FNP-Änderung parallel im Regelverfahren durchgeführt.